Portele/Portele

1 × 1 der Personalverrechnung 2024

7. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4841-5

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1 × 1 der Personalverrechnung 2024 (7. Auflage)

S. 11015. Sachbezug

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen (bspw Dienstwohnung oder Dienstauto). Für Sachbezüge sind vom Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu bezahlen.

Die Berechnung der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung von Sachbezügen erfolgt wie die Abrechnung von Lohn und Gehältern. Laufend gewährte Sachbezüge werden wie laufende Bezüge abgerechnet, einmal pro Jahr gewährte Sachbezüge werden wie Sonderzahlungen abgerechnet. Kostenbeiträge des Dienstnehmers reduzieren den Sachbezugswert.

%-Regelung

Bei der Berechnung der Sozialversicherung ist folgende Vergleichsrechnung zu machen:

Werden Geld- und Sachbezüge gewährt, darf der dem Arbeitnehmer verrechnete Dienstnehmeranteil 20 % der Geldbezüge nicht übersteigen. Den übersteigenden Betrag hat der Dienstgeber zu tragen. Die Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,50 % und der Wohnbauförderungsbeitrag in Höhe von 0,50 % werden jedoch von der tatsächlichen Beitragsgrundlage aus der Summe von Geld- und Sachbezug berechnet.

Erhält der Dienstnehmer nur einen Sachbezug ohne Geldbezug, hat der Dienstgeber grundsätzlich den gesamten Dienstnehmeranteil der Sozialversi...

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