Bayer

Grundbuch NEU

5. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4277-2

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Grundbuch NEU (5. Auflage)

S. 118

11.1. Begründungstabelle – Änderungstabelle – Umwandlungsbegehren

Seit Ende Oktober 2017 stehen beim Begehren „Wohnungseigentum“ die Subtypen „Begründung“, „Änderung“ und „Umwandlung“ zur Verfügung.

Achtung

Jedes der oben angeführten WE-Begehren kann je Grundbuchsantrag nur einmal verwendet werden.

Im Antrag mit einem Begehren vom Typ Wohnungseigentum-Begründung darf kein Begehren vom Typ Eigentumsrecht-Einverleibung in gleicher KG/EZ vorkommen.

Im Antrag mit einem Begehren vom Typ Wohnungseigentum-Änderung darf kein Begehren vom Typ Eigentumsrecht-Einverleibung in gleicher KG/EZ vorkommen.

Wenn das Element „Nur Teile der Liegenschaft betroffen“ angegeben ist, muss die Summe der angegebenen Mindestanteile der Summe der im GB eingetragenen Anteile entsprechen – dh der Summe der Anteilsgrößen jener B-LNR, die in „Bestehende Anteile“ angegeben sind.

Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung: Wenn das Element „Nur Teile der Liegenschaft betroffen“ nicht angegeben ist, muss die Summe der Mindestanteile aller Zeilen der Tabelle 1/1 ergeben.

Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung und Änderung: Die Summe der Mindestanteile beider Tabellen muss 1/1 ergeben.

11.1.1. Beg...

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