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Praxishandbuch Urheberrecht

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4489-9

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Praxishandbuch Urheberrecht (3. Auflage)

S. 180

Will man fremde Werke durch zB Vervielfältigung, Streaming oder online nutzen, stellt sich die Frage: Benötige ich hierzu eine Erlaubnis bzw Nutzungsbewilligung des Rechteinhabers? In diesem Kapitel erläutere ich, für welche Nutzungshandlungen keine Bewilligung des Urhebers einzuholen ist und welche Werke und geschützten Leistungen insbesondere „zum privaten“ bzw „zum eigenen“ Gebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden dürfen. Hierbei handelt es sich um sog „freie Werknutzungen“ in der Terminologie des österreichischen UrhG, das dt UrhG spricht von „gesetzlichen Lizenzen“. Nutzungen im Rahmen der freien Werknutzungen verhindern auch die Anwendbarkeit des Urheberstrafrechts, da es sich um keine unbefugten Nutzungen handelt.

Für Werke und geschützte Leistungen, die unter einer CC-Lizenz veröffentlicht und damit vom Rechteinhaber der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, benötigt man keine Nutzungsbewilligungen, sofern man sich an den jeweiligen CC-Lizenzvermerk hält.

8.1. Vorbemerkung

Peter Aurelius Bruck ist ein international anerkannter Experte für Neue Medien und E-Technologien sowie gründender Direktor der Fachhochschule Salzburg. Die Kronen Zeitung beric...

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