Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis

1. Aufl. 2007

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Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (1. Auflage)

S. 286 9 Unwiderlegbare Einkunftsquelleneigenschaft

S. 286 9.1 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Betätigungen

Rechtsprechung

(Gemeinderatstätigkeit)

Ertraglose Tätigkeiten sind für die ertragsteuerrechtliche Liebhabereibeurteilung nicht danach unterschiedlich zu beurteilen, ob sie in eigennütziger oder uneigennütziger Weise zum Wohle der Allgemeinheit ausgeübt werden (vgl Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer. Kommentar, Tz 14.2 zu § 2, mwN).

498

Ertraglose Betätigungen sind für die ertragsteuerrechtliche Liebhabereibeurteilung nicht danach unterschiedlich zu beurteilen, ob sie in eigennütziger oder uneigennütziger Weise ausgeübt werden. 586 Auch uneigennützige, zum Wohle der Allgemeinheit ausgeübte Betätigungen stellen nur dann eine Einkunftsquelle dar, wenn sie mit Gesamtgewinnerzielungsabsicht (Gesamtüberschusserzielungsabsicht) ausgeübt werden bzw objektiv ertragsfähig sind.

499

Ausgenommen von der ertragsteuerlichen Liebhaberei und damit jedenfalls Einkunftsquelle sind nur Betätigungen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der § 34 bis 47 ...

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