Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis

1. Aufl. 2007

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Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (1. Auflage)

S. 112 7 Ertragsteuerliche Liebhabereibeurteilung von typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigungen

S. 112 7.1 Allgemeines

a) Objektive Ertragsfähigkeit als Beurteilungsmaßstab

LVO 1993 id Stammfassung

§ 2. (4) Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten läßt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. (…)

LVO 1993 idF BGBl II 357/1997

§ 2. (4) Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten läßt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. (…)

LRL 1997

13.1 In den Fällen des § 1 Abs 2 ist bei ...

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