Brugger/Marchgraber (Hrsg)

SWK-Spezial: Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4999-3

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SWK-Spezial: Mindestbesteuerungsgesetz (1. Auflage)

S. 147Verwaltungsvorschriften: Abgabenverfahren & Finanzstrafrecht

Stefan Papst / Wolfgang Gurtner

1. Überblick

Der 9. Abschnitt des MinBestG enthält unter dem Titel „Verwaltungsvorschriften“ in den §§ 69 bis 79 MinBestG vor allem Bestimmungen zum Verfahrensrecht. Darüber hinaus findet sich in § 75 MinBestG eine eigene Strafnorm für die nicht (rechtzeitig) erfolgte Übermittlung bzw unvollständige Übermittlung des Mindeststeuerberichts.

§ 74 MinBestG enthält diverse Wahlrechte. In diesem Zusammenhang ist auf die vorangehenden Beiträge zu verweisen. Ist eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit berichtspflichtig, hat sie die Inanspruchnahme oder den Widerruf eines der in § 74 MinBestG genannten Wahlrechte sowie der Wahlrechte gemäß §§ 43 und 60 MinBestG im Mindeststeuerbericht gegenüber dem Finanzamt für Großbetriebe zu erklären.

Die Bestimmungen des 9. Abschnitts können wie nachstehend dargestellt gegliedert werden:

  • §§ 69 bis 73 MinBestG: Mindeststeuerbericht;

  • § 74 MinBestG: Wahlrechte;

  • § 75 MinBestG: Strafbestimmung;

  • § 76 MinBestG: Abgabenanspruch, Abgabenschuldner, Haftung;

  • §§ 77 f MinBestG: Einhebung, Zuständigkeit;

  • § 79 MinBestG: Verordnungsermächtigung.

Auch die Bestimmungen des 9. Abschnitts...

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