Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 48f Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 12/2015

Paul Haslinger

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Bei der Novelle 2015 (BGBl I 2015/12), in Kraft getreten am , mit der die erneute Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegeldstufen 1 (65 statt 60 Stunden) und 2 (95 statt 85 Stunden) erfolgte, wurden vom Gesetzgeber Übergangsbestimmungen beschlossen, welche sich an jenen des § 48b iZm der Anspruchsverschärfung durch das BudgetbegleitG 2011 orientieren. Analog zur Übergangsbestimmung des § 48b Abs 2 regelt auch hier § 48f Abs 2, dass eine Minderung oder Entziehung eines rechtskräftig zuerkannten Pflegegeldes wegen der gesetzlichen Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen nur dann zulässig ist, wenn auch eine wesentliche Veränderung im Ausmaß des Pflegebedarfs eingetreten ist. Den Übergangsbestimmungen ist insgesamt der Grundsatz zu entnehmen, dass alleine aufgrund dieser Gesetzesänderung ein Entzug oder eine Herabstufung nicht erfolgen soll (10 ObS 146/13p). Eine solche zur Herabsetzung berechtigende wesentliche Veränderung im Ausmaß des Pflegebedarfes kann, wie in § 48f Abs 2 auch ausdrücklich klargestellt wurde, nur dann angenommen werden, wenn diese Veränderung auch nach der bis gültige...

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