Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 16 Übergang von Schadenersatzansprüchen

Susanne Pichler

1

Die Bestimmung über den Übergang von Schadenersatzansprüchen folgt in ihrer Diktion den vergleichbaren Regelungen in den Sozialversicherungs- und Versorgungsgesetzen; die Durchführung des Regressverfahrens soll dem Entscheidungsträger obliegen. Durch Abs 2 soll klargestellt werden, dass vom Ersatzpflichtigen in Unkenntnis der Legalzession dem Pflegegeldbezieher geleistete Ersatzbeträge auf das Pflegegeld anzurechnen sind. Die im ASVG, GSVG, FSVG, BSVG, B-KUVG und im HVG enthaltenen Bestimmungen, wonach gegen bestimmte Personengruppen nur unter eingeschränkten Bedingungen oder überhaupt nicht regressiert werden darf, sollen auch nach dem Bundespflegegeldgesetz gelten, wenn das Pflegegeld an einen Leistungsbezug nach den angeführten Gesetzen anknüpft. Schadenersatzansprüche gehen nur insoweit auf den Bund oder die Träger der Sozialversicherung über, als es sich um sachlich und zeitlich kongruente Leistungsverpflichtungen handelt (RV 776 BlgNR 18. GP 28).

2

Für den Fall eines Pflegegeldanspruches auf Grund einer Pflegebedürftigkeit, die aus einem von einem anderen verschuldeten schädigenden Ereignis resultiert, sieht § 16 BPGG eine Legalzession vor, die weitestgehend § 332 ASVG nachgebildet ist (Pfeil, Ersatz...

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