Kropik

Bauvertrags- und Nachtragsmanagement

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-950-42983-1

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Bauvertrags- und Nachtragsmanagement (2. Auflage)

S. 4757 Leistungsabweichung und ihre Folgen (ÖNORM B 2110 Abschnitt 7)

Bevor die Regelungen der ÖNORM näher erläutert werden, sind zunächst wichtige Grundlagen kurz dargestellt. Sehr ausführlich ist das Thema Mehr- und Minderkostenforderungen im Buch „(Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag“ erläutert (siehe www.bauwesen.at/pub).

7.0. Allgemeine Erläuterungen

7.0.1. Anspruchsgrundlagen

Eine Forderung nach Anpassung des Vertrags erfordert eine Anspruchsgrundlage (rechtlich) und einen zutreffenden Nachweis der Höhe nach (bauwirtschaftlich). Die Forderung kann sich auf das Entgelt und/oder auf die Termine und Fristen beziehen.


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Forderung = Anspruchsgrundlage (rechtlich) × Anspruchshöhe (wirtschaftlich)

Eine Forderung nach einer Entgelt- oder Bauzeitanpassung kann nur dann wirksam durchgesetzt werden, wenn (1) die Anspruchsgrundlage genannt und zutreffend ist, (2) die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und (3) ein zutreffender Nachweis der Höhe geführt wird. Eine Anspruchsgrundlage eröffnet sich überhaupt erst dann, wenn eine Abweichung vom Bau-SOLL vorliegt, die einen Einfluss auf den Bauablauf und/oder den Produktionsfaktoreinsatz hat (relevant vor allem Personal und Gerät)....

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