Kropik

Bauvertrags- und Nachtragsmanagement

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-950-42983-1

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Bauvertrags- und Nachtragsmanagement (2. Auflage)

S. 11 Grundlagen des Vertragsrechts

1.1. Vertragsarten

Mit einem Vertrag regeln die Vertragspartner, oft auch Vertragsparteien genannt, gegenseitige Rechte und Pflichten für ihr gemeinsames Zusammenwirken, für den Austausch von Gütern, für das Erstellen eines Werks, für die Erbringung einer Dienstleistung, für eine Anmietung usw. Da es sich um Geschäfte handelt die unterschiedlichen Rechtsvorschriften unterliegen, muss zunächst nach Vertragsarten unterschieden werden.

Für Arbeitsleistungen sind zum Beispiel der Dienstvertrag oder der Werkvertrag, und quasi dazwischen liegend, der freie Dienstvertrag zu nennen. Für den Austausch von Gütern sind vor allem der Kaufvertrag, der Leihvertrag oder der Darlehens- und Kreditvertrag zu nennen.

In der Immobilienwirtschaft sind Verträge über die Nutzung von Flächen und Räume (Mietvertrag, Pachtvertrag) oder der Maklervertrag relevant. Es gibt auch Versicherungsverträge, Lizenzverträge oder im privaten Bereich zum Beispiel Eheverträge.

Jede dieser Vertragsarten unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen. Für den Kaufvertrag sieht das Gesetz andere Regelungen vor als für den Werkvertrag, die Haftung des Dienstnehmers ist eine andere als die eines Werk...

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