Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 13 Vorprüfung

Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

EB zur Nov 1992 zu § 11, nun § 13:

Auf Grund der geltenden Rechtslage hat die Behörde bei der Vorprüfung u.a. festzustellen, ob einem Vorhaben Interessen der Sicherheit im Hinblick auf seine Lage entgegenstehen. Diese Regelung soll im Hinblick auf die neu aufgenommene Bestimmung des § 14 Abs. 1a (nun § 18 Abs. 3) dahingehend konkretisiert werden, dass bei der Prüfung dieser Frage auch darauf einzugehen ist, ob die Interessen der Sicherheit einem Vorhaben auch dann entgegenstehen, wenn technisch mögliche und der Art des Vorhabens angemessene Auflagen erteilt werden können und so den Interessen der Sicherheit im Hinblick auf die Lage des Vorhabens weitestgehend entsprochen werden kann. Es wird sich hier insbesondere um Maßnahmen bei bestehenden Bauten in der Roten Zone und allenfalls auch um Maßnahmen bei der Errichtung von Bauten in der Gelben Zone nach den Gefahrenzonenplänen handeln.

Die Auflagen müssen jedenfalls der Art des Vorhabens angemessen sein. Das bedeutet, dass etwa im Falle der Errichtung einer baubewilligungspflichtigen Maßnahme die Angemessenheit der Auflage in Relation zum baubewilligungspflichtigen Vorhaben zu sehen ist und nicht Auflagen in Erwägung ...

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