Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 46 Schulen, Kindergärten und Horte

Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

EB zur Nov LGBl 2012/80:

Zu § 46:

Dieser Paragraph entspricht im Wesentlichen §§ 78, 83, 89, 98 und 101 K-BV in der geltenden Fassung.

Anmerkungen:

0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.

Mit LGBl 2012/80 wurde § 46 samt Überschrift gänzlich neu gefasst.

1) § 46 K-BV enthält in Abweichung bzw Ergänzung zu Kapitel 2 und 3 OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) zusätzliche spezifische Anforderungen an Schulen, Kindergärten und Horte; konkret ein Verbot vorgezogener bzw gewendelter Stiegen, (Stiegen-)Podeste, Überdachungen bei Außenanlagen, Windfänge bzw gedeckte Gänge zu Nebengebäuden.

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