Achatz/Brandl/Kert (Hrsg)

Festschrift Roman Leitner

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4629-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Festschrift Roman Leitner (1. Auflage)

S. 38Die fachliche Zusammenarbeit mit dem Jubilar, aus der sehr bald auch eine Freundschaft geworden ist, reicht bis in das Jahr 1994 zurück. Der Einladung zur Mitwirkung an der Festschrift komme ich daher sehr gerne nach. Das Thema wurde in der Hoffnung ausgewählt, dass von der Rechtsprechung bisher nicht gelöste Grundsatzfragen des Aktienrechts, die immer wieder die Praxis beschäftigen, das Interesse des (auch) im Gesellschaftsrecht versierten Jubilars finden.

1. Gesetzliche Ausgangslage: Keine (originäre) Kompetenz der Hauptversammlung für Fragen der Geschäftsführung

1.1. Kompetenzen der Hauptversammlung

Abgesehen von punktuellen Ausnahmen kennt das AktG keine originäre Kompetenz der Hauptversammlung für Angelegenheiten der Geschäftsführung; vielmehr wird in § 103 Abs 2 AktG vorgesehen, dass die Hauptversammlung über Fragen der Geschäftsführung nur entscheiden kann, wenn dies der Vorstand oder, sofern es sich um ein gemäß § 95 Abs 5 AktG seiner Zustimmung vorbehaltenes Geschäft handelt, der Aufsichtsrat verlangt. Die Zuständigkeit der Hauptversammlung setzt somit voraus, dass ihr eine Frage auf Initiative des Vorstands oder des Aufsichtsrats zur Entscheidung vorgelegt wird. Auf eigene Initiative kann die Hauptversammlung...

Daten werden geladen...