Günther Platzer/Sarah Koch/Martin Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 35Bulgarien

In Bulgarien ist die „National Revenue Agency“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Данък върху добавената стойност“ (ДДС) bezeichnet.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Bulgarien beträgt 20 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 9 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


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Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
20 %
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen
9 %
Hotelübernachtungen

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.

2.1. Grundsätzliche Merkmale

Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesentlich von einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung ab. Demnach haben in Anlehnung an Art 226 RL 2006/112/EG und unter Berücksichtigung etwaiger nationaler Besonde...

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