Günther Platzer/Sarah Koch/Martin Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 205Rumänien

Die rumänische Umsatzsteuer wird als „Taxa pe valoarea adaugata“ bezeichnet und die UID-Nr wird mit „TVA“ abgekürzt.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Rumänien beträgt 19 % (seit , davor 20 %). Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 9 % bzw 5 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


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Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
19 %
Mietwagen, Treibstoff, Restaurantdienstleistungen, Seminare, …
9 %
Hotelübernachtungen, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, ausgewählte Arzneimittel, Eintrittsgelder für Museen, Messen, …
5 %
Sozialer Wohnbau

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.

2.1. Grundsätzliche Merkmale

Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesentlich von einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung ab. Demnach haben in Anlehnung an Art 226 RL 2006/112/EG u...

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