Günther Platzer/Sarah Koch/Martin Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 147Luxemburg

Die zuständige Behörde für die Vorsteuererstattung ist die „Administration de l’Enregistrement et des Domaines“. In Luxemburg wird die Umsatzsteuer als „Taxe sur la Valeur Ajoutée“ (TVA) bzw „Mehrwertsteuer“ (MwSt) bezeichnet und die UID-Nr mit „ID. TVA“ abgekürzt.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Luxemburg beträgt 17 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 14 % bzw 8 % bzw 3 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
17 %
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen
14 %
Heizöl, Wein, bestimmte Finanzdienstleistungen, …
8 %
Gas, Strom, Blumen …
3 %
Hotelaufenthalte, Restaurantbesuche, Personenbeförderung, Bücher, …

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.

2.1. Grundsätzliche Merkmale

Die Möglich...

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