Günther Platzer/Sarah Koch/Martin Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 139Litauen

Für die Abhandlung des Erstattungsverfahrens in Litauen ist die „Vilniaus apskrities valstybinė mokesčių inspekcija“ zuständig. Die Umsatzsteuer wird in Litauen als „Pridëtinës vertës mokestis“ (PVM) und die UID-Nr als „PVM moketojo kodas“ bezeichnet.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Litauen beträgt 21 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 9 % bzw 6 % bzw 5 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
21 %
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen
9 %
Hotelaufenthalte, Personenbeförderung, Tageszeitungen, …
6 %
Bestimmte landwirtschaftliche Produkte
5 %
Bestimmte Arzneimittel, …

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.

2.1. Grundsätzliche Merkmale

Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesen...

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