Julia Hutter/Wolfgang Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

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Zahlungsbefehl, bedingter

Ein Zahlungsbefehl wird in Rechtsstreitigkeiten über → Klagen erlassen, mit denen ausschließlich die Zahlung eines € 75.000,– nicht übersteigenden Geldbetrags begehrt wird (§ 244 ZPO, → Mahnverfahren). Es findet weder eine mündliche Verhandlung noch eine Vernehmung des Beklagten statt. Der Zahlungsbefehl wird ausschließlich aufgrund der Angaben in der → Klage erlassen.

Ein Zahlungsbefehl darf nicht erlassen werden, wenn

  • ein € 75.000,– übersteigender Geldbetrag gefordert wird,

  • die Klage nicht ausschließlich auf Zahlung eines Geldbetrags lautet,

  • die Klage zurückzuweisen ist,

  • die Forderung nach den Angaben der Klage oder offenkundig nicht klagbar, noch nicht fällig, von einer Gegenleistung abhängig oder der Beklagte unbekannten Aufenthalts ist,

  • der Beklagte seinen → Wohnsitz, → gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Ausland hat,

  • die Klage unschlüssig ist.

Der Beklagte hat binnen 14 Tagen nach → Zustellung des Zahlungsbefehls bei sonstiger → Exekution den eingeklagten Betrag (samt → Zinsen und Kosten) zu bezahlen. Bestreitet der Beklagte die geltend gemachten Ansprüche, kann der Zahlungsbefehl nur durch die Erhebung eines → Einspruchs innerhalb der Frist von vier Wochen außer Kraft gesetzt werden. (cgs)

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