Julia Hutter/Wolfgang Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

W

Wahlrecht bei der Betriebsratswahl

Betriebsratswahlrecht, aktives; → Betriebsratswahlrecht, passives

Wahlvorschlag

Betriebsratswahlvorschlag

Wahlvorstand

Die → Betriebsversammlung und die → Gruppenversammlung haben zur Vorbereitung und Durchführung der → Betriebsratswahl einen Wahlvorstand zu bestellen (§ 54 Abs 1 ArbVG). Der Wahlvorstand ist ein → Belegschaftsorgan. In Betrieben, in denen bis zu zwei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, besteht er aus einem Mitglied, ansonsten aus drei Mitgliedern (§ 54 Abs 3 ArbVG iVm § 58 Z 2 ArbVG). Nach seiner Bestellung hat er die Betriebsratswahl unverzüglich vorzubereiten und binnen vier Wochen durchzuführen. Seine Hauptaufgaben sind:

  • Erstellung der Wählerliste aufgrund eines vom Arbeitgeber zu liefernden Arbeitnehmerverzeichnisses (§ 55 Abs 3 iVm § 160 Abs 1 ArbVG);

  • Entscheidung über die gegen die Wählerliste vorgebrachten Einwendungen;

  • Ausschreibung der Wahl durch eine Wahlkundmachung (binnen drei Tagen nach seiner Bestellung);

  • Entscheidung über den Kreis der zur Briefwahl zugelassenen Personen (Wahlkartenausstellungsverfahren);

  • Entgegennahme von Wahlvorschlägen und Entscheidung über ihre Zulassung;

  • Auferlegung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Einsicht im Betrieb während der letzten drei Tage vor der Wahlhandlung sowie Anschlag der Namen der auf den zugelassenen Wahlvorschlägen kandidierenden Kandidaten.

Der Wa...

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