Julia Hutter/Wolfgang Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

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Tages- und Nächtigungsgeld

ist bei Dienstreisen die der Höhe nach pauschale Vergütung des Mehraufwands für Verpflegung und persönliche Ausgaben je Kalendertag oder je 24 Stunden (Tages- oder Taggeld) bzw des der Höhe nach nicht nachgewiesenen Aufwandes für eine tatsächliche oder zustehende Fremdnächtigung (Nächtigungsgeld). Vgl auch → Aufwandersatz, pauschalierter.

Voraussetzungen und Höhe – inklusive Aliquotierungsvorschriften bei Dienstreisen unter zwölf Stunden – richten sich regelmäßig nach dem jeweiligen Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung (→ Aufwandersatz [BV]) oder einer (meist nur schlüssigen) Einzelvereinbarung.

Tages- und Nächtigungsgelder sind als Aufwandersatz sozialversicherungsbeitragfrei, soweit sie nach § 26 EStG nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen oder Tages- und Nächtigungsgelder nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG sind. Beträge über € 26,40 pro Tag sind aber jedenfalls sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige Vorteile aus dem Dienstverhältnis. (fs)

Tagesarbeitszeit

ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von vierundzwanzig Stunden (§ 2 Abs 1 Z 2 AZG). (mri)

Taggeld

ASVG-Versicherte (mit Ausnahme der, in der Unfallversicherung teilversicherten, Studenten und Schüler), die kein → Krankengeld be...

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