Rauch

EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3908-6

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Rauch - EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 17a Arbeitsverhinderung

Rauch

Überblick zu § 17a BAG


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Abs 1
Anm 1
Allgemeines
Anm 2
Zu den Begriffen „Krankheit oder Unglücksfall“ sowie „Arbeitsunfähigkeit“
Anm 3
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Anm 4
Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs
Anm 4.1
Umstellung vom Lehr- auf das Kalenderjahr
Anm 4.2
Übergang während des Lehrjahres auf den Status eines Arbeiters oder eines Angestellten
Anm 5
Fortzuzahlendes Entgelt
Abs 2
Anm 6
Kur- und Erholungsaufenthalte
Abs 3
Anm 7
Weiterer Krankenentgeltanspruch für 3 Tage und 6 Wochen
Abs 4
Anm 8
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Abs 5
Anm 9
Kur- und Erholungsaufenthalte wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit
Abs 6
Anm 10
Anspruch auf Teilentgelt
Abs 7
Anm 11
Teilweise Anwendung des EFZG
Anm 12
Meldepflicht
Anm 13
Außerordentliche Auflösung eines Lehrverhältnisses während eines Krankenstands

Zum Anwendungsbereich des BAG – siehe Anm 15 zu § 1 EFZG.

1

Allgemeines

Der § 17a BAG wurde durch Art IV EFZG in das BAG eingefügt. Er ist mit in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um Spezialregelungen für Lehrlinge zum EFZG. Nach § 17a Abs 7 BAG sind bestimmte Teile des EFZG auf Lehrlinge anzuwenden. Die Anwendung der §§ 8 und 9 AngG bei Krankenständen von Lehrlingen kommt nach § 5 AngG nicht in Frage, weil diese Bestimmung die Anwendung der Reg...

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