W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

12. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4322-9

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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 24 Erlassung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

Materialien zum NÖ ROG 2014

MB LGBl 2015/3

Zu Abs 5

Um den genannten Nachbargemeinden, Interessensvertretungen etc. eine kurze Übersicht über die beabsichtigten Änderungen zu bieten, ist eine entsprechende Auflistung anzuschließen. Zur Verfahrenserleichterung sollte dies nach Möglichkeit elektronisch erfolgen.

Zu Abs 11 Z 1

Änderungen von überörtlichen Raumordnungsprogrammen werden erfahrungsgemäß in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren vorgenommen. Um überlange Wartezeiten zu vermeiden, sollen in jenen Fällen, in denen die Änderung einer solchen überörtlichen Planung zulässig ist, dies auch bereits durch eine entsprechende Begutachtung der Fachabteilungen des Landes dokumentiert ist und ein entsprechender Arbeitsauftrag zur Änderung des überörtlichen Raumordnungsprogrammes durch das zuständige Regierungsmitglied ergangen ist, Änderungen örtlicher Raumordnungsprogramme vorgezogen werden können.

Zu Abs 17

Die Praxis hat gezeigt, dass eine Hinterlegung von Ausfertigungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und beim zuständigen Vermessungsamt nicht erforderlich ist.

Materialien zum NÖ ROG 19...

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