Wolf

BauR T | Tiroler Baurecht

Kommentar mit Erläuterungen

4. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2336-8

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Wolf - BauR T | Tiroler Baurecht

§ 15 Bewilligung

Wolf

(EB 48/2011) Diese Bestimmung, die die Erteilung der Bewilligung zur Änderung von Grundstücksgrenzen näher regelt, soll gänzlich neu gefasst werden.

Im Rahmen der Abs. 1 und 2 ist den in der Raumordnungsgesetz-Novelle LGBl. Nr. 47/2011 vorgesehenen Neuerungen im Bereich der Bebauungsplanung zu entsprechen. Der Abs. 1 regelt die (infolge des Abgehens vom Prinzip einer nur von punktuellen Ausnahmen durchbrochenen allgemeinen Pflicht zur Erlassung von Bebauungsplänen) nunmehr wesentlich eingeschränkteren Fälle, in denen auch künftig Bebauungspläne zu erlassen sind bzw. erlassen werden dürfen. In diesen Fällen ist der entsprechende Bebauungsplan weiterhin Maßstab für die Erteilung der Bewilligung. Der Abs. 2 regelt den nunmehr wesentlich erweiterten Kreis jener Fälle, in denen ein Bebauungsplan nicht besteht. In diesem Fall erfolgt weiterhin eine Einzelfallbeurteilung anhand der Kriterien der lit. a, b und c, die ihrerseits dem § 55 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 in der Fassung der erwähnten Raumordnungsgesetz-Novelle nachgebildet sind.

Der Geltungsbereich des Abs. 3, der zusätzliche Bewilligungsvoraussetzungen für bebaute Grundstücke (denen, wie schon bishe...

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