Flitsch

Verträge und Vertragsmanagement in Unternehmen

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2588-1

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Verträge und Vertragsmanagement in Unternehmen (2. Auflage)

S. 16110. Abbruch von Vertragsverhandlungen

Vertragsverhandlungen können selbstverständlich auch mit dem Ergebnis der Ablehnung des Vertragsabschlusses enden. Das ist wegen des Grundsatzes der Privatautonomie, insbesondere wegen der damit zusammenhängenden Abschlussfreiheit, idR nicht vorwerfbar und bewirkt schon deswegen keine Schadenersatzpflichten. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit gescheiterten Vertragsverhandlungen hat daher jede Partei grundsätzlich selbst zu tragen. Anderes gilt freilich dann, wenn die Vertragsablehnung zugleich einen Verstoß gegen vorvertragliche Sorgfaltspflichten (culpa in contrahendo) darstellt.

Die Ursachen für ein Scheitern der Vertragsverhandlungen können vielfältig sein. So kann sich zB während längeren Vertragsverhandlungen das gesamte wirtschaftliche Umfeld eines Vertragspartners geändert haben, wodurch es keinen Bedarf mehr für diesen Vertrag gibt oder ein neuer Eigentümer die Kooperation mit einem anderen Vertragspartner wünscht. Es kann aber auch sein, dass der Grund für den Verhandlungsabbruch beim Vertragspartner liegt. Weil er zB Zugeständnisse wieder zurückgenommen hat, Kenntnisse über wesentliche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes erst nach lä...

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