Eisenberger/Wurzinger

StEntG | Standortentwicklungsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-2155-5

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Eisenberger/Wurzinger - StEntG | Standortentwicklungsgesetz

§ 3 Anregung auf Erteilung einer Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses der Republik Österreich

Eisenberger/Wurzinger

EB zu § 3

§ 3 regelt, wer zur Anregung auf Erteilung einer Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses der Republik Österreich für standortrelevante Vorhaben berechtigt ist. Es wurde dabei auf das rechtliche Instrument der Anregung zurückgegriffen, welches aus dem Raumordnungsrecht bekannt ist.

Gemäß Abs. 1 ist die Anregung vom jeweiligen Projektwerber bei der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen.

Abs. 2 bestimmt, welche Dokumente der Anregung anzufügen sind.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Anregung
110
II.
Vorzulegende Unterlagen
1114

I.  Anregung

1

Im ME wurde noch von einem Antragsrecht („Antrag auf Erteilung einer Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses“) bzw einem antragsgebundenen Verfahren ausgegangen. Im Rahmen der Überarbeitung des Begutachtungsentwurfes wurde auf das rechtliche Instrument der (bloßen) Anregung zurückgegriffen, was letztlich angesichts der Erledigung mittels Verordnung verfassungsrechtlich sinnvoll erscheint.

2

Nach dem ursprünglichen ME waren

  • der örtlich zuständige LH oder

  • ein Mitglied der BReg

antragsberechtigt. Au...

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