Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2024

Rechtliche Grundlagen – Erläuterungen – Gelöste Beispiele

32. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4826-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2024 (32. Auflage)

S. 16011. Abrechnung von Sonderzahlungen

11.1. Allgemeines


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sonderzahlungen sind Bezüge, die dem Dienstnehmer
in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen (i.d.R. Jahr für Jahr)
oder auch nur einmalig
ausbezahlt werden.
Beispiele dafür sind:
die Urlaubsbeihilfe,
In diesem Abschnitt werden nur diese Sonderzahlungen behandelt.
die Weihnachtsremuneration,
das Bilanzgeld,
die Jubiläumszuwendung (→ 12.3.),
die Urlaubsabgeltung (→ 14.2.10.),
die Abfertigung (→ 17.2.3.)
u.a.m.

Die unterschiedlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen machen es notwendig, dass in diesem Teil nur die zumindest jährlich wiederkehrenden Sonderzahlungen (Remunerationen) behandelt werden.

11.2. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

11.2.1. Anspruch, Höhe und Fälligkeit

Anspruch, Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen richten sich nach

  • Gesetzen,

  • Kollektivverträgen,

  • Mindestlohntarifen,

  • Betriebsvereinbarungen,

  • Einzeldienstverträgen oder nach

  • freiwilligen Regelungen.

Am häufigsten sind Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen geregelt.

Die Urlaubsbeihilfe und die Weihnachtsremuneration betragen häufig je einen Monatsgehalt oder Monatslohn pro Kalenderjahr.

Zahlreiche Kollektivverträge bestimmen, dass sich die Höhe der Sonderzahlungen ...

Daten werden geladen...