Wakounig/Trauner

SWK-Spezial: Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4787-6

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SWK-Spezial: Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung (2. Auflage)

4. Zuständigkeit und Rechtsmittel

4.1. Zuständigkeit des FAÖ

Für die Feststellung der Einheitswerte ist das Finanzamt Österreich zuständig.

Es ist außerdem zuständig für

  • die Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens und die damit zusammenhängende Erhebung der Umsatzsteuer und des Dienstgeberbeitrages, sofern keine betrieblichen Einkünfte erzielt werden,

  • die Feststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten und Untereinheiten i.S.d. BewG sowie

  • die Zerlegung der Einheitswerte für Zwecke der Grundbesteuerung und die Erhebung der Grundsteuer der Gemeinden

  • bis einschließlich der Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge.

4.2. Festsetzung der Abgaben

4.2.1. Feststellungsbescheide/gesonderte Feststellungen

Gem. § 185193 BAO dürfen Feststellungsbescheide nur erlassen werden, wenn die Abgabenvorschriften dies vorsehen. Die Feststellungen erfolgen gesondert, weil sie getrennt von den jeweiligen Abgabenfestsetzungen erfolgen.

Feststellungsbescheide stellen Grundlagenbescheide für andere Verfahren dar (z.B. für das Einkommensteuerverfahren: der Einkommensteuerbescheid ist ein sogenannter abgeleiteter Bescheid).

Da in einem Feststellungsbescheid Ein...

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