Dämon (Hrsg)

WPFG | Wertpapierfirmengesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4849-1

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Dämon (Hrsg) - WPFG | Wertpapierfirmengesetz

§ 17 Länderspezifische Offenlegungspflichten

Roland Dämon

Erläuterungen

Setzt Art. 27 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und beinhaltet länderspezifische Offenlegungspflichten, welche ausreichende Transparenz im Steuerbereich sicherstellen sollen. Der Anhang des Jahresabschlusses oder des konsolidierten Abschlusses ist vom Abschlussprüfer zu prüfen.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Von der Offenlegungspflicht umfasste Einheiten
1, 2
II.
Offenzulegende Daten
3
III.
Offenlegungsmedium
4

I. Von der Offenlegungspflicht umfasste Einheiten

1

§ 17 behandelt spezifische Offenlegungspflichten mit grenzüberschreitendem Bezug.

Um auf die zunehmende Forderung der Öffentlichkeit nach Transparenz im Steuerbereich einzugehen und um Wertpapierfirmen stärker in die Verantwortung zu nehmen, wurde im WPFG vorgeschrieben, dass Wertpapierfirmen – außer sie gelten als kleine, nicht-verflochtene Firmen – jedes Jahr bestimmte Informationen offenlegen müssen, ua Informationen über die erzielten Gewinne, die gezahlten Steuern und die erhaltenen öffentlichen Zuschüsse.

2

Wertpapierfirmen, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland über eine Zweigstelle oder ein Tochterunternehmen verfügen, bei dem es sich um ein Finanzinstitu...

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