Dämon (Hrsg)

WPFG | Wertpapierfirmengesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4849-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Dämon (Hrsg) - WPFG | Wertpapierfirmengesetz

§ 31 Zusätzliche Liquiditätsanforderung

Sebastian Mesecke

Erläuterungen

Setzt Art. 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um, bezieht sich auf die in § 28 Abs. 2 Z 11 genannte Befugnis der FMA, zusätzliche Liquiditätsanforderungen vorzuschreiben und konkretisiert die diesbezüglichen Voraussetzungen.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Persönlicher Anwendungsbereich
2
III.
Sachlicher Anwendungsbereich
36
IV.
Zu Art und Höhe der zusätzlichen Liquiditätsanforderung
7
V.
Verfahrensrechtliche Selbstverständlichkeit
8

I. Allgemeines

1

§ 31 setzt Art 42 IFD um, der die Möglichkeit vorsieht, hinsichtlich einer Wertpapierfirma eine zusätzliche Liquiditätsanforderung vorzuschreiben. Parallelvorschrift für Kreditinstitute ist der deutlich knapper gehaltene Art 105 CRD, der in § 70d BWG ebenso knapp umgesetzt wurde. Begrifflich hat sich das WPFG für den genannten Terminus entschieden – spiegelbildlich zu der zusätzlichen Eigenmittelanforderung nach § 29 und in Übereinstimmung mit § 70d BWG. Art 42 trägt demgegenüber die Überschrift „Besondere Liquiditätsanforderungen“. Gleichbedeutend kann von einem zusätzlichen Liquiditätserfordernis gesprochen werden.

II. Persönlicher Anwendungsbereich

2

Kleine nicht-verflochtene Wertpapierfirmen iSd Art 1...

Daten werden geladen...