Reinhold Beiser

SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3997-0

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SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht (1. Auflage)

VII. Baurechte in der Grundsteuer

1. Allgemeines

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Die Grundsteuer wird auf Basis der Einheitswerte nach dem „zweiten Teil“ des Bewertungsgesetzes „Besondere Bewertungsvorschriften“, erster Abschnitt „Einheitsbewertung“ §§ 19 ff BewG bemessen.

S. 38Ehrke-Rabel führt dazu aus:

Bemessungsgrundlage der GrSt ist der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende Einheitswert, der nach den Vorschriften des BewG festgestellt wurde. Erstreckt sich der Steuergegenstand über mehrere Gemeinden, so ist der auf die einzelnen Gemeinden entfallende Teilbetrag des Einheitswerts nach Maßgabe der Wertverhältnisse durch Zerlegung zu ermitteln (Einzelheiten vgl §§ 14 ff GrStG sowie §§ 196 f BAO).

Die Bemessung der Grundsteuer auf Basis der veralteten Einheitswerte, die lediglich einen Bruchteil der Verkehrswerte der Grundstücke ausmachen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.“

2. Eine bewertungsrechtliche Sonderregel (lex specialis) für eine „Bewertung des Baurechtes“ in der Vermögensteuer und Erbschafts- und Schenkungssteuer

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Die Aufteilung der nach §§ 19 ff BewG ermittelten Einheitswerte auf die Grundeigentümer und die Bauberechtigten löst sich vom (zivilrechtlichen und wirtschaftlichen) Eigentum nach §§ 1 und 6, 6a BauRG, § 354 ABGB und § 24 BAO: Die pauschal ermittelten Einheitswerte wer...

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