Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3517-0

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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 25 Absehen von der Strafe; Verwarnung

Michael Kalcher

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 25
A.
Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren
1.
Voraussetzungen
1, 2
a)
Geringfügigkeit des Verschuldens
35
b)
Keine oder nur unbedeutende Folgen
611a
2.
Absehen von der Strafe
1214
3.
Verwarnung
a)
Spezialprävention
1517
b)
Bescheid
1823
c)
Folgen
24, 25
4.
Absehen von einer Anzeige
5.
Ausschluss der Anwendbarkeit des § 25 FinStrG
a)
wegen Vergehen nach § 11 Mineralölsteuergesetz
2931
b)
Wegen Vergehen nach § 8 Artenhandelsgesetz 2009
B.
Gerichtliches Finanzstrafverfahren
3241
1.
Entscheidung
II.
Rechtsprechung zu § 25

I. Kommentar zu § 25

A. Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren

1. Voraussetzungen

1

§ 25 FinStrG ist nur im verwaltungsbehördlichen, nicht aber im gerichtlichen Finanzstrafverfahren anzuwenden (Abs 1: die Finanzstrafbehörden, Abs 2: die Behörden und Ämter der Bundesfinanzverwaltung). Im justiziellen Finanzstrafverfahren kann nach § 191 StPO von der Verfolgung abgesehen werden (s Rz 32 ff). Eine vergleichbare Regelung in § 21 VStG wurde mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, BGBl I 2013/33 aufgehoben.

Neben einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden von der Bearbeitung und Verfolgung kleinster Straftaten soll diese Bestimmung auch eine Kriminalis...

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