Dworak/Eisenberger

Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3843-0

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Dworak/Eisenberger - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

§ 11 Verwaltung von Landesstraßen (7)

Tatjana Dworak/Georg Eisenberger

1

Straßenverwalter ist, wem als Träger von Privatrechten – ungeachtet anderer vertraglicher Vereinbarung – der Bau (Herstellung), die Erhaltung und die Verwaltung einer Straße obliegen.

2

Die Straßenverwaltung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung und wird von der zuständigen Dienststelle des Landes (oder der Gemeinde) besorgt.

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