Schrottmeyer

Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz

Kommentar und Querschnittsmaterien

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3148-6

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Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz (3. Auflage)

IV. S. 63Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige im Überblick

A. Einleitung

239

Folgende Voraussetzungen müssen kumuliert vorliegen, damit der Selbstanzeige strafaufhebende Wirkung zukommt (siehe dazu auch die Checkliste im Anhang).

240

In der deutschen Literatur wird zwischen positiven und negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen unterschieden. Umgelegt auf die österreichische Rechtslage bedeutet dies, dass die Darlegung der Verfehlung, Offenlegung der bedeutsamen Umstände bei Verkürzungsdelikten, Schadensgutmachung (inkl eines etwaigen Zuschlages gem § 29 Abs 6) und Täternennung vorliegen müssen (positive Wirksamkeitsvoraussetzungen), jedoch noch keine Sperrwirkung mangels Rechtzeitigkeit eingetreten sein darf (negative Wirksamkeitsvoraussetzung), damit der Selbstanzeige volle Strafaufhebung zukommt.

B. Darlegung der Verfehlung – Offenlegung der bedeutsamen Umstände

241

Inhaltlich muss eine strafbefreiende Selbstanzeige sowohl die

  • Darlegung der Verfehlung (§ 29 Abs 1) gegenüber

    einem Zollamt, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften den Zollämtern obliegt, sonst

    gegenüber einem Finanzamt als auch

  • bei Verkürzungsdeliktendie Offenlegung der bedeutsamen Umstände (§ 29 A...

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