Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

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Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 29 Kranken- und Pensionsversicherung für Dienstnehmer

Andreas Gerhartl

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§ 29 AlVG gilt auch für Lehrlinge und Vertragsbedienstete. Die Erfüllung der Anwartschaft gemäß § 14 AlVG ist für die Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistung nicht erforderlich.

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