Freudhofmeier/Höfle

Sozialversicherung kompakt 2021

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4328-1

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Sozialversicherung kompakt 2021 (1. Auflage)

S. 101

Der Entgeltbegriff des ASVG ist sehr umfassend definiert. Unter Entgelt fallen demnach alle Geld- und Sachbezüge, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält (§ 49 Abs 1 ASVG). Manche Teile des so definierten Entgelts werden durch § 49 Abs 3 ASVG vom Entgeltbegriff wieder ausgeschieden und sind daher beitragsfrei. Es handelt sich dabei um eine erschöpfende (taxative) Aufzählung folgender Punkte (sinngemäße, nicht wörtliche Aufzählung):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Z 1:
Auslagenersatz, Reisekosten
Z 2:
Schmutzzulagen
Z 3:
Fehlgeldentschädigungen bis 14,53 Euro (nur bis )
Z 4:
Umzugskostenvergütungen
Z 5:
Arbeitskleidung und deren Reinigung
Z 6:
Werkzeuggelder (nur bis )
Z 7:
Abfertigungen, Abgangsentschädigungen
Z 8:
Beihilfen aufgrund des FLAG (nur bis )
Z 9:
Zuschüsse zum Krankengeldbezug unter 50 % des bisherigen Entgelts
Z 10:
Jubiläumsgelder/-geschenke (nur bis )
Z 11:
Freiwillige soziale Zuwendungen (inhaltlich seit teilweise neu gestaltet)
Z 12:
Freie verbilligte Mahlzeiten
Z 13:
Unentgeltliche/verbilligte Abgabe von Getränken
Z 14:
Haustrunk im Brauereigewerbe (nur bis )
Z 15:
Freimilch (nur bis...

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