Geringer

EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz

Implikationen für die Anti-BEPS-RL, § 10a KStG und § 22 BAO

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4809-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz (1. Auflage)

S. 285

4.1. Bestand an innerstaatlichen Anti-Missbrauchsbestimmungen im Anwendungsbereich des Europäischen Ertragsteuerrechts vor der Umsetzung der Anti-BEPS-RL

4.1.1. Der Methodenwechsel für internationale Schachtelbeteiligungen (§ 10 Abs 4 KStG 1988 idF vor JStG 2018)

Bis zur Umsetzung der Anti-BEPS-RL kannte das österreichische Körperschaftsteuerrecht zwei Methodenwechsel. § 10 Abs 4 KStG 1988 idF vor JStG 2018 adressierte Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen gemäß § 10 Abs 1 Z 7 iVm § 10 Abs 2 KStG 1988 und ordnete für diesbezügliche Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne in Fällen von Steuerhinterziehung oder Steuermissbrauch im Sinne des § 22 BAO den Wechsel von der Befreiungs- auf die Anrechnungsmethode an (wobei ein etwaiger Übersteigungsbetrag der ausländischen Körperschaftsteuer gemäß § 10 Abs 6 KStG 1988 idF vor JStG 2018 in Folgejahren berücksichtigt werden konnte). Das Vorliegen von Steuermissbrauch war nach dem Gesetzeswortlaut insbesondere dann anzunehmen, wenn folgende zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt waren:

  • Der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Körperschaft bestand unmittelbar oder mittelbar in der Erzielung von Einnahmen aus Zinsen, aus der Überlassung beweglicher körperlicher oder unkörperlicher Wirtschaftsgüt...

Daten werden geladen...