Fritz

Die Kommanditgesellschaft, Band 1

dbv

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0816-6

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Die Kommanditgesellschaft, Band 1 (2. Auflage)

S. 310

7.1. Gewinnermittlung

7.1.1. Systematische Einführung

Eine KG ist kein Steuersubjekt und damit als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Ganz allgemein werden Gewinne einer Personengesellschaft im Wege der Gewinnfeststellung anteilig bei ihren Gesellschaftern erfasst. Mehrere Personengesellschaften mit denselben Beteiligungsverhältnissen sind getrennt zu beurteilen. Die formwechselnde Umwandlung einer OG in eine KG und (wohl sehr selten) umgekehrt, unterbricht nicht die steuerliche Kontinuität der Personengesellschaft.

In steuerrechtlicher Hinsicht wird eine Kommanditgesellschaft als sog Mitunternehmerschaft bezeichnet. Der Begriff des Mitunternehmers ist kein unternehmensrechtlicher, sondern ein rein steuerlicher Begriff, der im Gesetz nicht definiert ist und über dessen Vorliegen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist. Die Kommanditgesellschaft ist der Klassiker einer Mitunternehmerschaft. Ihre Gesellschafter als Mitunternehmer erzielen daher idR betriebliche Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb).

Die Entscheidung, ob eine Mitunternehmerschaft vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu treffen. Als ...

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