Dangl/Hofbauer

Abrechnung von Beendigungsansprüchen

Fehler vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen (dbv)

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7041-0809-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Abrechnung von Beendigungsansprüchen (3. Auflage)

S. 59

7.1. Arbeitsrechtliche Hinweise

Ein bei Ende des Dienstverhältnisses offener Urlaub ist in Geld auszubezahlen (= Urlaubsersatzleistung).

  • Dabei wird der für das laufende Urlaubsjahr gebührende Urlaub im aliquoten Ausmaß – für die Zeit vom Beginn des Urlaubsjahres bis zum letzten Tag des Dienstverhältnisses – berechnet. Allfällige im laufenden Urlaubsjahr bereits verbrauchte Urlaubstage werden abgezogen.

  • Noch nicht verjährter Resturlaub aus vergangenen Urlaubsjahren ist immer zur Gänze auszubezahlen.

  • Bei unbegründetem vorzeitigem Austritt geht der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs für das laufende Urlaubsjahr im Umfang des unionsrechtlich garantierten Mindesturlaubs von vier Wochen nicht verloren (, WD gegen job-medium GmbH in Liquidation).

Die Verjährungsfrist der Urlaubsersatzleistung beträgt ab Ende des Dienstverhältnisses 3 Jahre. Kürzere dienstvertragliche oder kollektivvertragliche Verfallfristen sind zu beachten.

Im Todesfall gebührt die Urlaubsersatzleistung den gesetzlichen bzw testamentarischen Erben.

7.1.1. Berechnung der Urlaubsersatzleistung

Die Berechnung der Urlaubsersatzleistung erfolgt in 3 Schritten:

1.

Berechnung der abzugeltenden (offenen) Urlaubs...

Daten werden geladen...