Dangl/Hofbauer

Abrechnung von Beendigungsansprüchen

Fehler vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen (dbv)

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7041-0809-8

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Abrechnung von Beendigungsansprüchen (3. Auflage)

S. 11

1.1. Arbeitsrechtliche Hinweise

Das Abfertigungssystem „alt“ gilt für alle Arbeitnehmer, die vor dem ins Unternehmen eingetreten und nicht durch Übertrittsvereinbarung in das System „Abfertigung neu“ gewechselt sind (siehe § 46 und 47 BMSVG).

Hinweis

Anspruch auf Abfertigung „alt“ gebührt, wenn das Dienstverhältnis mindestens 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat und das Dienstverhältnis nicht durch Selbstkündigung, gerechtfertigte Entlassung oder unberechtigten vorzeitigen Austritt endet.

Dementsprechend besteht ein Abfertigungsanspruch insbesondere bei einvernehmlicher Auflösung,Kündigung durch Arbeitgeber, gerechtfertigten Austritt des Arbeitnehmers und arbeitnehmerseitig unverschuldeter Entlassung.

Ist die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses strittig, liegt es am Arbeitgeber, die Ausschlussgründe (betreffend den Anspruch auf Abfertigung „alt“) zu beweisen ().


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Die Abfertigung „alt“ beträgt nach
3 Dienstjahren
2 Monatsentgelte
5 Dienstjahren
3 Monatsentgelte
10 Dienstjahren
4 Monatsentgelte
15 Dienstjahren
6 Monatsentgelte
20 Dienstjahren
9 Monatsentgelte
25 Dienstjahren
12 Monatsentgelte

Für folgende praktisch wichtige Fälle bestehen Sonderregeln bezüglich An...

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