Martin Jann/Richard Jerabek/Pia Spanblöchl/Nikolaus Neubauer/Benjamin Fassl/Marianna Dózsa/Christiane Zöhrer/Katharina Moldaschl/Annika Streicher/Martin Klokar/Markus Mittendorfer/Michael Reither/Cornelia Kalina/Christine Schellander/Mario Riedl/Christine Schubert/Mario Wegner/Susanne Pietschnig

SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4229-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle (1. Auflage)

S. 185X. Welche Wirkung entfaltet die Meldung?

Christine Schubert/Mario Wegner

1. Was passiert mit den gemeldeten Daten (§ 19 EU-MPfG)?

Christine Schubert

Der Gesetzgeber hat sich mit konkreten Bestimmungen über die Verwendung der gemeldeten Daten zurückgehalten. In § 19 EU-MPfG findet sich die aus der DAC-6-Richtlinie übernommene Aussage, dass das Ausbleiben einer Reaktion einer Abgabenbehörde auf die Meldung keinen Rückschluss auf deren abgabenrechtliche Beurteilung zulässt. Aus den Zielsetzungen der Richtlinie folgt außerdem, dass die über FinanzOnline einlangenden Meldungen meldepflichtiger Gestaltungen nicht nur von der österreichischen Finanzverwaltung verwendet, sondern auch an die anderen Mitgliedstaaten der EU übermittelt werden; dieser Informationsaustausch ist in § 21 EU-MPfG geregelt.

1.1. Verwendung der Daten in Österreich

Die vorgesehene Verwendung der gemeldeten Daten lässt sich von österreichischer Seite grob in die zwei Themenkomplexe „Steuerpolitik“ und „individuelle Besteuerung“ einteilen. Ziel der Maßnahmen ist, in Übereinstimmung mit den Zielen der EU durch Erhöhung der Transparenz im Bereich direkter Steuern die Betrugsbekämpfung weiter zu entwickeln.

Die Daten sollen in erster Linie dem Gesetzgeber ermöglic...

Daten werden geladen...