Julia Hutter/Wolfgang Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

F

Facharbeiter

ist ein → Arbeiter, der eine Ausbildung in einem → Lehrberuf abgeschlossen oder praktischer Tätigkeit gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat.

Die Qualifikation als Facharbeiter spielt bei der → Einstufung im Kollektivvertrag in die jeweiligen Lohngruppen eine Rolle und ist entsprechend den im jeweiligen Kollektivvertrag geregelten Voraussetzungen vorzunehmen. (wm)

Fachgruppen

sind die Fachorganisationen der Landeskammern, die wiederum Teil der → Wirtschaftskammer(organisation) sind. Teilweise werden Fachgruppen auch Innungen oder Gremien genannt.

Fachgruppen können als Körperschaften öffentlichen Rechts in ihrem Wirkungsbereich Kollektivverträge abschließen. Fachgruppen werden in sieben, fachlich ausgerichteten, Sparten zusammengefasst, die allerdings keine Rechtspersönlichkeit besitzen. (dk)

Fachkräfte in Mangelberufen

aus Drittstaaten können durch Beantragung einer → Rot-Weiß-Rot-Karte zu einer Beschäftigung zugelassen werden, wenn sie eine Berufsausbildung eines in der → Fachkräfteverordnung angeführten Mangelberufes nachweisen, für die beabsichtigte Beschäftigung das nach Gesetz, VO oder Kollektivvertrag zustehende Mindestentgelt zuzüglich einer betrieblichen Überzahlung erhalten und die erforderliche Mindestpunkteanzahl von 50 Punkten a...

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