Julia Hutter/Wolfgang Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

J

Jahresarbeitszeitmodell

Bandbreitenmodell

Jobsharing

ist ein – gesetzlich nicht geregeltes – Arbeitszeitmodell, bei dem sich mehrere → Teilzeitarbeitnehmer einen → Vollzeitarbeitsplatz in dem Sinne teilen, dass diese durch Absprachen sicherzustellen haben, dass dieser Arbeitsplatz immer besetzt ist. (mri)

Jubiläumsgeld

ist eine Leistung, die für langjährige Betriebstreue zu üblichen Jubiläen meist durch Übung schlüssig vereinbart oder im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung normiert ist (→ Zuwendung aus besonderem betrieblichen Anlass).

Die Höhe umfasst meist ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn bzw bei besonderen Jubiläen ein Mehrfaches davon. Maßgeblich ist die Gehaltshöhe bei Fälligkeit, bei Altersteilzeit mangels besonderer Vereinbarung oder Regelung in Höhe des Teilzeitarbeitsentgelts und des Lohnausgleichs (OGH 8 Ob A 34/09x). Typische Jubiläen sind 25, 30 und 35 Jahre, manchmal auch schon 20 Jahre, selten – so in der Gastronomie – schon zehn Jahre. Jubiläumsgelder für typische Jubiläen ab 20 Jahren sind sozialversicherungsfrei; sie sind auch als Sonderzahlungen begünstigt besteuert, aber auf das sog Jahressechstel anrechenbar, mit meist steuererhöhenden Folgen für eine spät...

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