Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 37 Europäisches System der Registervernetzung

Jennewein

Übersicht der Kommentierung


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I.
Map
II.
Kommentar
112
III.
Aus der Praxis

I. Map

II. Kommentar

1

Mit dem BRIS-Umsetzungsgesetz (BRIS-UmsG) wurde ua § 37 eingefügt; auf Grundlage von § 37 Abs 4 wurde mit der BRIS-Umsetzungsverordnung (BRIS-UmsV) des BMJ vom verordnet, dass in Frage kommende Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger dem BRIS zugänglich gemacht werden.

2

Die Rechtsformen der inländischen Rechtsträger, über die Firmenbuchdaten gem § 37 Abs 1 zugänglich gemacht werden und für die ein Informationsaustausch gem § 37 Abs 3 stattfindet, sind die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Europäische Gesellschaft (SE).

3

Die Bestimmung ermöglicht die Abrufbarkeit des Firmenbuchs über das Europäische Justizportal, allerdings beschränkt auf Informationen über Kapitalgesellschaften.

4

In Bezug auf Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger werden Firmenbuchdaten gem § 37 Abs 1 zugänglich gemacht und es findet ein Informationsaustausch gem § 37 Abs 3 statt, wenn es sich um Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften handelt, die ihren Satzungssitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Vertragssta...

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