Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 2 Hauptbuch

Jennewein

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Map
II.
Kommentar
16
III.
Aus der Praxis
7

I. Map

II. Kommentar

1

Die Aufzählung der Rechtsträger, die im Hauptbuch eingetragen werden, ist taxativ:

Einzelunternehmer, offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), Societas Europaea (SE), Europäische Genossenschaften sowie sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gesetzlich vorgesehen ist.

2

Zu den in Z 13 genannten Rechtsträgern zählen einerseits die im § 33 UGB näher bezeichneten juristischen Personen (ohne dass sich daraus eine Eintragungsverpflichtung ergibt) und andererseits die in einzelnen Sondergesetzen genannten Rechtsträger, deren Eintragung dort angeordnet ist.

3

Dazu gehören Österreichischer Rundfunk (§ 1 Abs 4 ORF-G), Albertina, Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts, Bundesanstalt „Statistik Österreich“, MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst, Österreichische Galerie Belvedere, Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber, ...

Daten werden geladen...