Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 7 Jahresurlaub

Stärker

Übersicht


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Übersicht
Erl 1: Bezahlter Jahresurlaub
Erl 2: Jahresurlaub und Mutterschaftsurlaub
Erl 3: Ablöseverbot
Erl 4: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Erl 5: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung?
Erl 6: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 7: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 7
– Sonderregelung für Arbeitnehmer von seegehenden Fischereifahrzeugen
Erl 8: Umsetzung im österreichischen Recht
Erl 9: Umsetzung im spanischen Recht
Erl 10: Laufende Verfahren zur Frage des Modus der Bezahlung des Jahresurlaubes

1) Jahresurlaub

Art 7 legt den jährlich jedem Arbeitnehmer zustehenden und bezahlten Mindesturlaub mit vier Wochen fest. Bei diesen vier Wochen pro Jahr handelt es sich um eine Mindestregelung. Die nationalen Rechtsordnungen können für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen erlassen. Weiters muss der Jahresurlaub „bezahlt“ werden, dh die Arbeitnehmer beziehen für die Dauer des Urlaubs ihr Entgelt (Gehalt, Lohn) weiter.

Ebenso judiziert auch der EuGH, wonach Artikel 7 Absatz 1, nach dem die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen „nach Maßgabe der Bedingungen für...

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