Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

bb) Beitragsrecht

Dieses regelt insbesondere die Höhe und Ausgestaltung der zu leistenden Beiträge durch den Arbeitgeber. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf beitragsorientierte Zusagen, da in der Praxis nur mehr diese echte Relevanz haben.

Grundsätzlich vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung folgende Punkte. Kongruent hat der Arbeitgeber diese Inhalte im PK- bzw bKV-Vertrag mit der Pensionskasse bzw Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren.

  • Arbeitgeberbeiträge und Ausgestaltung dieser;

    Fixe Beiträge (zuzüglich etwaig vereinbarter Wertanpassung),

    Beiträge in fester Relation zum Entgelt,

    variable Beitragszahlungen.

  • Arbeitnehmerbeiträge;

  • Beginn, Frequenz und Ende der Beitragszahlung;

  • Sonderfall Bezugsumwandlung gemäß § 26 EStG („Öffnungsklauselmodell“);

  • Übertragungen aus direkten Leistungszusagen.

S. 72Höhe und Ausgestaltung der Beiträge sind in der Praxis dominiert von steuer- und abgabenrechtlichen Motiven und Beschränkungen. Arbeitgeberbeiträge sind solche, welche der Arbeitgeber wirtschaftlich trägt, bei Arbeitnehmerbeiträgen verpflichtet sich der Arbeitnehmer selbst zusätzliche Beiträge in die PK bzw bKV zu leisten. Bezugsumwandlungen (nicht...

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