Peter Barth/Ulrich Pesendorfer

Praxishandbuch des neuen Erbrechts

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3471-5

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Praxishandbuch des neuen Erbrechts (1. Auflage)

Thomas Traar

Traar, Thomas

I. S. 357Einleitung

Das Internationale Erbrecht war bisher weder europa- noch völkerrechtlich umfassend geregelt. Die nationalen Rechte unterschieden sich erheblich.

Nach der VO ist grundsätzlich der Mitgliedstaat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers für alle Verfahren betreffend die Rechtsnachfolge nach einem Verstorbenen für alle – auch in Drittstaaten belegenen – Nachlassgegenstände zuständig und wendet dabei idR sein eigenes Recht an. Von diesem Grundsatz gibt es sowohl im Bereich der internationalen Zuständigkeit als auch des anzuwendenden Rechts Ausnahmen.

II. Bisherige Rechtslage

Die bisherigen EU-VO haben das Erbrecht weitgehend von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen. Das Haager Erbrechtsübereinkommen 1989 ist niemals in Kraft getreten.Multilaterale Übereinkommen gab bzw gibt es nur in Teilbereichen, va das nach Art 75 weiter geltende Haager Testamentsübereinkommen. Das internationale Erbrecht war daher bisher weitgehend durch einzelne bilaterale Verträge sowie nationales Recht geregelt.

Die VO unterscheidet sich ganz erheblich vom bisherigen nationalen Recht, va von § 106 JN und den § 28 ff IPRG: es ist nicht mehr die Staatsbürgerschaft, sondern der gewöhnliche A...

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