Peter Barth/Ulrich Pesendorfer

Praxishandbuch des neuen Erbrechts

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3471-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxishandbuch des neuen Erbrechts (1. Auflage)

Schauer, Martin

I. S. 56Bisher geltendes Recht

Wer von der Anrechnung im Erbrecht spricht, denkt zumeist an das Pflichtteilsrecht. Dass es auch bei der gesetzlichen und unter Umständen sogar bei letztwilliger Erbfolge eine Anrechnung gibt, wird oftmals weniger beachtet. Dies könnte sich aufgrund der Erbrechtsreform ändern.

Im bisher geltenden Recht ist die Anrechnung beim Erbteil in § 790 ff ABGB aF geregelt. In verkürzter Darstellung gilt dabei Folgendes: Eine Anrechnung bei der gewillkürten Erbfolge findet nur dann und nur insoweit statt, als sie vom Erblasser ausdrücklich angeordnet worden ist (§ 790 S 1 ABGB aF). Nach hA kann der Erblasser dabei die Anrechnung zugunsten und zu Lasten beliebiger Erben und beliebiger Zuwendungen anordnen. Eine Schranke ergibt sich lediglich aus dem Pflichtteilsrecht.

Bei der gesetzlichen Erbfolge kommt es zur Anrechnung der Vorempfänge. Die in § 790 S 2 ABGB aF enthaltene Verweisung auf § 788 ABGB aF wird als zu eng betrachtet; nach hA unterliegen auch die Vorschüsse des § 789 ABGB aF der Anrechnung. Die herrschende, wenngleich nicht unbestrittene Ansicht folgt dem Wortlaut des Gesetzes und lässt die Anrechnung nur im Verhältnis zwischen den Nachkommen zu und schließt den Ehegatten/eP hiervon aus. Ein Erlass der An...

Daten werden geladen...