Andrea Damböck/Harald Galla/Clemens Nowotny

Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

2.3.2. Nichtanerkennung der vorgenommenen Einkünftezurechnung

Wird die vom Abgabepflichtigen vorgenommene Einkünftezurechnung von der Abgabenbehörde nicht anerkannt und kommt es deswegen zu abweichenden Abgabenvorschreibungen, wird dies regelmäßig auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass im Finanzstrafverfahren die Ermittlung des Verkürzungsbetrages für jedes Steuersubjekt, für jede Steuerart und für jede Veranlagungsperiode gesondert zu erfolgen hat. Die Rechtsprechung der Höchstgerichte hält grundsätzlich an dieser „formalen Differenzrechnung“ bei Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages fest. Eine Abweichung davon ist nur in engen Grenzen erkennbar. Beispielsweise wird eine wirtschaftliche Kompensation innerhalb ein- und desselben Steuersubjekts zugelassen (Kompensation zwischen Abzugsteuer und Steueranspruch, den die Abzugsteuer sichern soll, trotz unterschiedlicher Fälligkeitszeitpunkte). Eine solche scheitert bei abweichender Einkünftezurechnung allerdings an der nicht gegebenen Steuersubjektidentität. Der Umstand, dass ein anderes Steuersubjekt seinen steuerlichen Pflichten nachgekommen ist, kann unter ...

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