Michael Lang/Karin Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2228-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

2.1.3. Tatbestand

5

Im Unterschied zum MA, das eine Beteiligung i.H.v. 25% für die Anwendung des reduzierten Quellensteuersatzes verlangt, gewährt das DBA Kroatien das Schachtelprivileg bereits ab einer Kapitalbeteiligung von 10%. Der MA-Kommentar erwähnt die Möglichkeit einer reduzierten Mindestkapitalbeteiligung. Dies sei vor allem gerechtfertigt, „wenn der Staat, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist, aufgrund seines innerstaatlichen Rechts der Gesellschaft Befreiung für Dividenden gewährt, die aus einer Beteiligung von weniger als 25 vom Hundert an einer nichtansässigen Tochtergesellschaft stammen“ (MA-Komm., Art. 10 Rz. 14). Das österreichische Recht gewährt ansässigen Körperschaften das Schachtelprivileg für Inbound-Dividenden ab einer Beteiligung i.H.v. 10% in Form von Kapitalanteilen. Darüber hinaus muss eine Mindestbehaltedauer von einem Jahr erfüllt sein (§ 10 Abs. 2 KStG). Nach kroatischem Recht unterliegen Inbound-Dividenden generell nicht der Steuerpflicht (vgl. IBFD, Croatia – Corporate Taxation – Country Surveys, point 6.1.1.; Alajbeg, in Lang et al. [Hrsg.], OECD and UN Model Conventions, 320). Auch die EU-Mutter-Tochter-RL sieht seit – alternativ zur Möglichkeit der indirekten Anr...

Daten werden geladen...